Im Fluss

Oder warum muss das Auto immer Vorrang haben?

Fließend

Viele Jahrzehnte war das Auto der Mittelpunkt der Mobilität. Die Stadtplanung orientierte sich, meiner Meinung nach an den Bedürfnissen des Individualverkehrs mit dem Auto. Diese Denkweise floss auch in die Gesetzgebung ein. So ist es z. B. nach StVo nicht erlaubt auf einer Straße zu spielen, sei sie noch so wenig befahren. Auch ist es Menschen, die eine Straße überqueren wollen, nicht gestattet, diese schräg zu überqueren. Das würde länger dauern und somit den Fluss der Autofahrenden stören können. Auch Ampeln für zu Fuß Gehende zeigen für mich den Vorrang des Autos. Hier muss ich als Fußgänger meinen Wunsch die Straße zu überqueren durch drücken eines Knopfes äußern und dann - warten. Warten bis es "der Verkehr" es zu lässt, dass für mich kurz auf grün geschaltet wird. Die Grünphase reicht fast nie zum vollständigen überqueren. Ich bin also gezwungen bei rot mein Überqueren zu beenden. Erklären Sie das mal einem Kind!

Paketdienst und Blumenlieferant blockieren auf beiden Seiten den Gehsteig.

Blockiert

Laufen Sie mal durch eine Stadt und schauen, an wie vielen Stellen der Fußweg verengt ist und die volle Fahrbahnbreite zu gewährleisten. Jetzt stellen Sie sich vor, genau an dieser Engstelle kommt ein PKW oder gar ein LKW dessen Spiegel nochmals einige Zentimeter in Anspruch nimmt. Da können Sie es mit der Angst zu tun bekommen.

Viel zu enger Gehsteig in einer Kurve in Fahrnau.

Ich muss das machen

Gefühlt leiten sich viele Autofahrende durch den langen Zeitraum des Vorrangs bei der Stadtplanung für das Auto, Sonderrechte ab. Hier kommen wir zum meinem mir wichtigsten Punkt - das blockieren von Gehsteigen, Radwegen und Schutzstreifen durch abgestellte Autos und LKW. Die Antworten sind nahezu alle immer die gleichen.

Einige Beispiele:

  • "Ich muss ja nur kurz"
  • "Was soll ich den machen?"
  • "Ich behindere doch niemanden"
  • "Ich darf das, ich habe eine Ausnahmegenehmigung"

Nein, es gibt keine Ausnahme für Fahrzeuge ohne "Sonderrechte". Fahrzeuge mit "Sonderrechten" sind am eingeschalteten Blaulicht und dem in schwierigen Situationen eingeschalteten Martinshorn zu erkennen. Ein eingeschalteter Warnblicker führt nicht zu Sonderrechten! Dieser signalisiert lediglich, den Defekt des Fahrzeugs. Personen des Handwerks, Lieferdienste von Essen, Blumen und Pakete, Warenanlieferung ganz allgemein, sowie privat genutzte Autos. Alle nutzen den bereits knapp bemessenen Raum für zu Fuß Gehende oder Radfahrende.

Kommt eine Person auf dem blockierten Gehsteig, ist diese Person gezwungen auf die Fahrbahn auszuweichen, mit meist völligem Unverständnis von dem "fließenden" Verkehr auf der Fahrbahn. Manchmal bleibt einem als zu Fuß Gehender auch nichts anderes übrig als zu warten.

Ich fordere hier ein Umdenken!

Bei der Standplanung muss in Zukunft umkehrt gedacht werden. Zuerst Platz für die zu Fuß Gehenden. Dann die Personen die mit dem Fahrrad unterwegs sind und dann erst die Autofahrenden.

Ja, das geht nicht ohne Einschränkungen für die Autofahrenden. Genau hier wünsche ich mir eine Diskussion.

Wie viel Platz der Allgemeinheit sollen die Autos in einer Stadt bekommen? Wie viel Platz der Allgemeinheit sollen Dienstleister für Ihre Arbeit bekommen?